Zeltlager auf der Ginsberger Heide


Zeltplatzordnung

 

Wir möchten wieder zum traditionsreichen Gillerzelten mit überwiegend Vereinszelten zurückkehren. Damit wir allen am Giller-Bergturnfest teilnehmenden Vereinen die Möglichkeit geben können einen Zeltplatz zu bekommen, müssen die Zeltplätze platzsparender eingeteilt werden. Außerdem sind zusätzlich Rettungswege einzuplanen. Wir können daher leider die Vielzahl kleiner Zelte nicht mehr berücksichtigen. Aus diesem Grund haben wir die Einplanung der Zelte, die Zeltgebühren sowie die Meldebögen entsprechend angepasst.

Die gemeldeten Zeltgrößen werden bei Bedarf überprüft.

Die Zeltplätze im Rahmen des Gillerberg-Turnfestes können nur nach schriftlicher Meldung über den gesonderten Meldebogen „Zelten“ belegt werden.

Aus organisatorischen Gründen können wir, der Vorstand der Turnjugend im Siegerland Turngau, und auch das OK des Gillerberg-Turnfestes generell keine Zelte vermieten. Es besteht aber vielfach die Möglichkeit, von DRK, DLRG, Feuerwehr oder THW Zelte
anzumieten. Dazu müssen die jeweiligen Ortsvereine direkt angefragt werden."
Sollte noch weiterer Klärungsbedarf bestehen, Anfragen bitte an:
Roland Müller (Zelten) - roland.mueller@turnjugend.de

Die Anreise zum Zeltaufbau kann am „Giller – Freitag“ ab 14.00 Uhr bis 18:00 Uhr erfolgen.
Alle Fahrzeuge müssen bis 18:30 Uhr das Giller-Gelände und die Straße verlassen haben und auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden.

Das Befahren der Zeltplätze mit Fahrzeugen zum Abbau ist erst nach vorheriger Absprache mit den Verantwortlichen des Veranstalters und nach Beendigung der Wettkämpfe möglich, nach grober Schätzung wird das ab ca. 14:30/15:00 Uhr.

Wohnmobile und Wohnanhänger sind im Zeltbereich NICHT zugelassen. Strombetriebene Kühlaggregate und Stromaggregate dürfen aufgrund der Lärmbelästigung nicht genutzt werden.

Die Einweisung erfolgt nach Meldung im Eingangsbereich des Festgeländes durch die Mitarbeiter der Turnjugend. Den Anweisungen der TUJU, der TG Grund und der eingesetzten Security Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten. Fahrzeuge sind nach Aufbau der Zelte außerhalb des Zeltlagergeländes zu parken.

Die zugewiesenen Plätze sind einzuhalten. Eigenmächtiger Platzwechsel und das zusätzliche Aufstellen von Zelten ist untersagt.

 

Benutzungsordnung für Feuerstellen

 

Offenes Feuer ist nur in hitzebeständigen Behältern möglich. Außerdem ist die „Benutzungsordnung für Feuerstellen“ einzuhalten. Diese ist Bestandteil der Gillermeldung,
muss vom Vereinsverantwortlichen unterschrieben und bei der Anmeldung zum Zeltaufbau abgegeben werden.

Die zur Verfügung gestellten Einrichtungen, insbesondere die Toiletten und Waschanlagen sind sauber zu halten. Der Abfall ist in die bereitgestellten Behälter zu entsorgen.
Vor der Abreise muss der zugewiesene Zeltplatz sauber verlassen werden.

Nachbarschaftliches Verhalten unter allen zeltenden Vereinen ist selbstverständlich. Bei Unstimmigkeiten, die auftreten und nicht gelöst werden können, entscheiden die für das Zeltlager eingesetzten Mitarbeiter. Musikanlagen sind auf Zeltlautstärke einzustellen.

Veranstalter und Ausrichter übernehmen keine Haftung für Unfälle, Verletzungen, Diebstahl und Vandalismus. Für die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind
ausschließlich die jeweiligen Vereinsbetreuer zuständig

Verstöße gegen die Zeltplatzordnung können zum sofortigen Verlust des Zeltplatzes führen.
Bei groben Verstößen kann ein mehrjähriger Ausschluß verhängt werden.

 

Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung!

 

Hiermit verpflichte ich mich, die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen beim
Gillerbergturnfest zu beachten:

  1. Die Feuerstelle muss ständig von zuverlässigen Personen des Vereins beaufsichtigt und vor dem Verlassen restlos gelöscht werden.
  2. Die Feuerstelle muss einen Mindestabstand von 5 Metern zum nächsten Zelt haben.
  3. Das Feuer muss so gehalten werden, dass kein Funkenflug entstehen kann.
  4.  Die Flammen des Feuers dürfen eine Höhe von einem Meter nicht übersteigen.
  5.  Es wird dafür Sorge getragen, dass ständig ein geeignetes Löschmittel vorhanden ist.
  6.  Der Zeltplatz (incl. Feuerstelle) wird ordnungsgemäß und sauber verlassen.
  7.  Für evtl. durch das Feuer verursachte Schäden trägt der Verein, der die entsprechende Feuerstelle eingerichtet hat, die volle Verantwortung.
  8. Den Anweisungen des Forstpersonals sowie der Verantwortlichen des Siegerland-Turngaues und der TG Grund ist Folge zu leisten.

 

Das Betreiben von offenen Feuerstellen ist nur in hitzebeständigen Behältern möglich (z.B. Stahlpfanne).
Das Ausheben und Abstechen der Grasnarbe, wie auch das Abtrennen der Feuerstelle durch Plaggen ist nicht erlaubt!

Diese Bescheinigung ist vor dem Aufbau bei der Meldestelle auf dem Gillerberg-Turnfest unterschrieben abzugeben! Ansonsten wird vom Veranstalter auf dem Gelände keine Zelterlaubnis erteilt.

 



Kontakt

Siegerland Turngau 1886 e.V.

Wittgensteiner Straße 40

57271 Hilchenbach

Telefon: +49 2733 691490

Telefax: +49 2733 61294 

e-mail: info@giller.info