Wir möchten wieder zum traditionsreichen Gillerzelten mit überwiegend Vereinszelten zurückkehren. Damit wir allen am Giller-Bergturnfest teilnehmenden Vereinen die Möglichkeit geben können einen Zeltplatz zu bekommen, müssen die Zeltplätze platzsparender eingeteilt werden. Außerdem sind zusätzlich Rettungswege einzuplanen. Wir können daher leider die Vielzahl kleiner Zelte nicht mehr berücksichtigen. Aus diesem Grund haben wir die Einplanung der Zelte, die Zeltgebühren sowie die Meldebögen entsprechend angepasst.
Die gemeldeten Zeltgrößen werden bei Bedarf überprüft.
Die Zeltplätze im Rahmen des Gillerberg-Turnfestes können nur nach schriftlicher Meldung über den gesonderten Meldebogen „Zelten“ belegt werden. Dabei sind die
Anzahl und Größe der Zelte anzugeben. Die mit der Meldung verbundene Zelt- und Feuerordnung ist verbindlich mit Unterschrift zu bestätigen.
Aus organisatorischen Gründen können wir, der Vorstand der Turnjugend im Siegerland Turngau, und auch das OK des Gillerberg-Turnfestes generell keine Zelte vermieten. Es besteht aber vielfach die Möglichkeit, von DRK, DLRG, Feuerwehr oder THW Zelte
anzumieten. Dazu müssen die jeweiligen Ortsvereine direkt angefragt werden." Sollte noch weiterer Klärungsbedarf bestehen, Anfragen bitte an:
Roland Müller (Zelten) - [email protected]
Die Anreise zum Zeltaufbau kann am „Giller – Freitag“ ab 14.00 Uhr bis 18:00 Uhr erfolgen. Ein früherer Aufbau ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Alle Fahrzeuge müssen bis 17:30 Uhr das Giller-Gelände und die Straße verlassen haben und auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden.
Bei Einfahrt des 1. Vereins-Fahrzeugs, wird eine Kaution für den Zeltplatz in Höhe von 50,- Euro in bar erhoben, welche nach Abbau und Abnahme durch entsprechende OK Mitglieder, wieder ausgezahlt wird.
Das Befahren der Zeltplätze mit Fahrzeugen zum Abbau ist erst nach vorheriger Absprache mit den Verantwortlichen des Veranstalters und nach Beendigung der Wettkämpfe möglich.
Wohnmobile und Wohnanhänger sind im Zeltbereich NICHT zugelassen. Seitens des Veranstalters und Ausrichters werden 5 entsprechende Stellplätze außerhalb des Veranstaltungsgeländes angeboten. Diese können über die Homepage des Giller-Bergturnfestes mit einer Kaution von 50,- Euro reserviert werden.
Es sind nur Strom- oder Gasbetriebene Kühlanlagen freigegeben. Stromaggregate mit umweltfreundlichem Betriebsmittel (Bio-Diesel o.ä.), dürfen aufgrund der Lärmbelästigung nur in der Zeit von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr genutzt werden und müssen aufgrund von Hitzeentwicklung einen Mindestabstand von 25 cm zur Boden-/ Wiesenfläche aufweisen und auf einer nicht brennbaren Unterlage stehen. Kühlanhänger müssen auf den, vom Veranstalter ausgewiesenen Plätzen, von den Vereinen abgestellt werden.
Die Einweisung erfolgt nach Meldung im Eingangsbereich des Festgeländes durch die Mitarbeiter der Turnjugend. Den Anweisungen der TUJU, der TG Grund und der eingesetzten Security Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten. Fahrzeuge sind nach Aufbau der Zelte außerhalb des Zeltlagergeländes zu parken. Die zugewiesenen Plätze sind einzuhalten. Eigenmächtiger Platzwechsel und das zusätzliche Aufstellen von Zelten sind untersagt.
Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung!
Diese Bescheinigung ist vor dem Aufbau bei der Meldestelle auf dem Gillerberg-Turnfest unterschrieben abzugeben:
Aufgrund der veränderten Wetter- und Klima-Gegebenheiten und zum Schutz der Veranstaltung und der Vereine, müssen sich die Vereine im Vorfeld der Anreise, über die offiziellen Internetseiten und Dienste (DWD Deutscher Wetterdienst und Kreis Siegen-Wittgenstein) und die sozialen Medien (Homepage / Facebook / Instagram) des Giller-Bergturnfestes über die aktuelle Waldbrand-Gefahrenstufe informieren.
Bis zur offiziellen Waldbrandstufe 3 sind Feuer in den entsprechenden Behältnissen erlaubt. Ab der Gefahrenstufe 4 ist offenes Feuer verboten!
Bei Nutzung offener Feuerstellen oder Grills müssen entsprechende Löschmittel, wie Löschdecken, Feuerlöscher o.ä. (Bereitstellung durch den jeweiligen Verein) schnell zugänglich, bereitstehen.
Es ist ausschließlich die Nutzung von Holzkohle oder gasbetriebenen Grills erlaubt.
Bei Nichtbefolgen der Anweisungen, wird sich der Siegerland Turngau und die TG Grund rechtliche Schritte vorbehalten.
Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung! Achtung!
Diese Bescheinigung ist vor dem Aufbau bei der Meldestelle auf dem Gillerberg-Turnfest unterschrieben abzugeben:
